Weitere Entscheidung unten: LG Berlin, 02.11.2007

Rechtsprechung
   KG, 08.05.2008 - 8 W 33/08   

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https://dejure.org/2008,35066
KG, 08.05.2008 - 8 W 33/08 (https://dejure.org/2008,35066)
KG, Entscheidung vom 08.05.2008 - 8 W 33/08 (https://dejure.org/2008,35066)
KG, Entscheidung vom 08. Mai 2008 - 8 W 33/08 (https://dejure.org/2008,35066)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Anspruch des Mieters gegen den Vermieter auf einstweilige Verfügung gegen Zugriff auf die Mietkaution; Mietbürgschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mietrechtsinfo.de (Leitsatz)

    Kein Anspruch auf Einstweilige Verfügung gegen Zugriff auf Kaution

Papierfundstellen

  • GE 2008, 869
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 25.09.1990 - 5 U 109/90

    Einstweilige Verfügung gegen Inanspruchnahme aus Bürgschaft

    Auszug aus KG, 08.05.2008 - 8 W 33/08
    Bei der Beurteilung des Verfügungsgrundes muss im Auge behalten werden, dass die Klärung der zwischen den Parteien umstrittenen Fragen, nämlich ob der Antragsgegnerin gegen die Antragstellerin wegen der beschädigten Schaufensterscheiben ein Schadensersatzanspruch zusteht und ob dieser gegebenenfalls verjährt ist, dem Hauptverfahren vorbehalten ist (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1991, 174).
  • LG Berlin, 21.03.2013 - 18 T 45/13

    Keine einstweilige Verfügung für Kautionsrückzahlung!

    Das Gericht schließt sich insoweit den Entscheidungen des Kammergerichts (Beschluss v. 08.05.2008, Az. 8 W 33/08) sowie des Landgerichts Berlin (Beschluss v. 15.01.2007, Az. 62 T 5/07, wo es zutreffend heißt, dass die Notwendigkeit einen Rechtsstreit zu führen, keinen Verfügungsgrund darstellt) an.
  • AG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 33 C 3695/17

    Kann Zugriff auf verpfändetes Kautionssparbuch per einstweiliger Verfügung

    Es ist umstritten, ob der Mieter im Wege der einstweiligen Verfügung den Zugriff des Vermieters auf ein verpfändetes Kautionssparbuch verhindern kann (bejahend: LG Darmstadt, Beschluss vom 13.12.2004 - 11 T 11/04; LG Wuppertal, Urteil vom 27.11.2003 - 9 S 194/03; LG Berlin, Beschluss vom 05.09.2002 - 65 T 64/02; verneinend: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.08.2008 - 8 W 34/08; LG Berlin, Beschluss vom 21.03.2013 - 18 T 45/13; AG Charlottenburg, Beschluss vom 12.01.2011 - 203 C 1001/11; KG, Beschluss vom 08.05.2008 - 8 W 33/08; LG Berlin, Beschluss vom 15.01.2007 - 62 T 5/07).
  • KG, 13.07.2023 - 8 W 37/23
    Ein solcher Verfügungsgrund ist damit neben einer rechtsmissbräuchlichen Inanspruchnahme des Bürgen erforderlich (s. Senat, Beschl. v. 08.05.2008 - 8 W 33/08, GE 2008, 869 -verneint bei Inanspruchnahme des Kautionsbürgen in Höhe von ca. 20.500 ?-; OLG Braunschweig, Beschl. v. 11.08.2011 -8 W 44/11, juris Rn 4 -verneint bei Inanspruchnahme des Kautionsbürgen in Höhe von 8.000 ?; OLG Zweibrücken MDR 2019, 761 - juris Rn 14; OLG Karlsruhe NZM 2009, 817 - juris Rn 14; Staudinger/Stürner, BGB, Neub.
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 02.11.2007 - 63 S 407/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,28683
LG Berlin, 02.11.2007 - 63 S 407/06 (https://dejure.org/2007,28683)
LG Berlin, Entscheidung vom 02.11.2007 - 63 S 407/06 (https://dejure.org/2007,28683)
LG Berlin, Entscheidung vom 02. November 2007 - 63 S 407/06 (https://dejure.org/2007,28683)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • grundeigentum-verlag.de

    Schönheitsreparaturen; Farbdiktat Weiß unwirksam; Ausführungsdiktat; Abgrenzung zu Individualvereinbarungs-AGB; Formularklausel; vorformulierte Vertragsbedingungen; Aushandeln; zwingender weißer Farbanstrich; Disposition des gesetzesfremden Kerngehalts; Abweichung von ...

  • RA Kotz

    Schönheitsreparaturen - Wirksamkeit der Mietvertragklausel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen: Farbdiktat Weiß unwirksam

Papierfundstellen

  • GE 2008, 869
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Berlin, 29.05.2007 - 63 S 442/06

    Wohnraummiete: AGB-Klausel über das Erfordernis der Zustimmung des Vermieters bei

    Auszug aus LG Berlin, 02.11.2007 - 63 S 407/06
    Damit hat der BGH gerade auch klargestellt, dass die Vergabe eines Farbtones, den Mieter unangemessen in seiner Möglichkeit beschränkt, etwa auch in Pastellfarben zu streichen (so auch LG Berlin, Urteil vom 29. Mai 2007 - 63 S 442/06, GE 2007, 845).
  • BGH, 10.10.1991 - VII ZR 289/90

    Voraussetzungen des Aushandelns

    Auszug aus LG Berlin, 02.11.2007 - 63 S 407/06
    Aushandeln ist mehr als bloßes Verhandeln oder Absprechen, denn der Verwender muss den gesetzesfremden Kerngehalt seiner AGB inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellen und den anderen Teil Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräumen, was heißt, dass der Kunde die reale Möglichkeit erhalten muss, den Inhalt der Vertragsbedingungen zu beeinflussen (BGHZ 85, 308; 104 236; BGH NJW 1992, 1107, 2760; NJW 2000, 1110; Heinrichs in Palandt ebenda, jedoch § 305 Rz. 21).
  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus LG Berlin, 02.11.2007 - 63 S 407/06
    Aushandeln ist mehr als bloßes Verhandeln oder Absprechen, denn der Verwender muss den gesetzesfremden Kerngehalt seiner AGB inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellen und den anderen Teil Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräumen, was heißt, dass der Kunde die reale Möglichkeit erhalten muss, den Inhalt der Vertragsbedingungen zu beeinflussen (BGHZ 85, 308; 104 236; BGH NJW 1992, 1107, 2760; NJW 2000, 1110; Heinrichs in Palandt ebenda, jedoch § 305 Rz. 21).
  • BGH, 28.03.2007 - VIII ZR 199/06

    Formularmäßige Überbürdung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter mit

    Auszug aus LG Berlin, 02.11.2007 - 63 S 407/06
    Dazu hat der BGH in einem vergleichbaren Fall durch Urteil vom 28. März 2007 - VIII ZR 199/06 - ausgeführt:.
  • LG Berlin, 27.01.2009 - 63 S 215/08

    Schadensersatz wegen unterbliebener Schönheitsreparaturen unter Beachtung einer

    Dies wäre indessen eine inhaltliche Veränderung der dem Mieter auferlegten Pflicht zur Vornahme der Schönheitsreparaturen und damit der Sache nach eine geltungserhaltende Reduktion der unangemessenen Formularvertragsregelung, die auch dann nicht zulässig ist, wenn die Verpflichtung als solche und ihre inhaltliche Ausgestaltung wie hier in zwei verschiedenen Klauseln enthalten sind (vgl. Senatsurteil vom 22. September 2004 - VIII ZR 360/03 , NJW 2004, 3775; BGH Urt. V. 28.3 2007 - VIII ZR 199/06, NJW 2007, 1743; LG Berlin Urt. V. 2.11.2007 - 63 S 407/06, GE 2008, 869).
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